AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Einzelseminare, Workshops und Rezertifizierungsveranstaltungen

Hundezentrum Emsland

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, gleichwohl beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hundezentrum Emsland, Inhaberin Alexandra Taut, für angebotene Seminare, Workshops, Aus- und Fortbildungen sowie für weitere Veranstaltungen. Die Seminare und andere Leistungen werden als entgeltliche Dienstleistung vom Hundezentrum Emsland, Hauptstraße 1, 49779 Niederlangen als Veranstalter geleitet und angeboten sowie durch Mitarbeiter und eingeplante externe Dozenten ausgeführt.

§1 Seminarinhalt

Der Seminarinhalt richtet sich nach der z.B. auf der Homepage veröffentlichten Ausschreibung, den übergegebenen Unterlagen und/oder den persönlich getroffenen Absprachen. Individuelle Absprachen bedürfen dabei der Schriftform.

§2 Anmeldung zu Seminaren und Veranstaltungen

Mit der Annahme der Anmeldung zu dem jeweiligen Seminar und anderen Leistungen durch das Hundezentrum Emsland als Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande. Die Allgemeinen Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Anmeldebestätigung durch den Veranstalter erfolgt nach Eingang der Anmeldung und kann auch in Form der Rechnung für das Seminar geleistet werden. Die geschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, die persönlich geschlossen werden. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese AGB und bestätigt, diese eingesehen zu haben, z.B. als Anhang des Fortbildungsprogramms.

§3 Seminargebühr

Die Gebühr in Höhe der für das jeweilige Seminar oder die andere Leistung geltenden Summe ist vorab zu bezahlen oder entsprechend der individuell getroffenen Regelung, z.B. bei Ratenzahlung. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung kann der reservierte Teilnehmer-Platz sofort und ohne weitere Mitteilung an Teilnehmer auf der Warteliste vergeben werden. Als Nachweis für die Bezahlung der Gebühr dient im Zweifelsfall der Buchungsvermerk auf dem Kontoauszug und bei Barzahlung die Quittung. Eine Erstattung von durch den Teilnehmer nicht wahrgenommenen Seminaren oder Seminarteilen erfolgt grundsätzlich nicht.

§4 Mindestteilnehmerzahl

Das Seminar oder die andere Leistung kann in der Regel nur stattfinden, wenn sich die Mindestanzahl an Teilnehmern angemeldet hat. Diese ist von der vorherigen Ausschreibung abhängig. Der Veranstalter kann Seminare und andere Veranstaltungen oder Leistungen wegen zu geringer Beteiligung absagen oder bei Seminaren, die auf Wunsch der Interessenten mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden sollen, mit Zustimmung aller Seminarteilnehmer entweder eine Kürzung der Unterrichtsstunden vornehmen oder einen Gebührenaufschlag erheben.

§5 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann wegen mangelhafter Beteiligung, Ausfall des Dozenten oder aus anderen wichtigen Gründen eine Veranstaltung absagen und damit vom Vertrag zurücktreten oder verschieben. Im Fall einer Absage durch den Veranstalter werden geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

§6 Rücktritt eines Teilnehmers

Der Rücktritt durch einen Teilnehmer muss in Schriftform (Mail oder Brief) erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

Die Stornierungskosten betragen:
<ul><li>bis acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60 % des Entgelts für die Veranstaltung</li><li>bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 80 % des Entgelts für die Veranstaltung</li><li>bei Rücktritt ab vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.</li></ul>
Mündliche Rücktrittserklärungen gegenüber dem Veranstalter sind unwirksam. Sollte sich von der Warteliste ein Ersatzteilnehmer finden lassen, oder durch den Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer gestellt werden, kann der Veranstalter die Seminargebühren ganz oder teilweise zurückerstatten.

§7 Fremddozenten

Sofern das Hundezentrum Emsland nur als Veranstalter auftritt und Seminare oder andere Leistungen von Fremddozenten ausgerichtet werden, so liegt die Verantwortung für die Ausgestaltung dieser Veranstaltungen ausschließlich bei dem jeweiligen Referenten. Vom Referenten veranlasste Änderungen, z.B. Änderungen im Seminarprogramm oder abweichender Seminarleiter, begründen kein außerordentliches Rücktrittsrecht. Im Falle von Änderungen wird das Hundezentrum Emsland die Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung über die Änderung informieren sobald die Veränderung zur Kenntnis gebracht wurde.

§8 Teilnehmende Hunde und Haftung

Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen aktuellen (bei Welpen: altersgemäß) Impfschutz verfügen. Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Unaufgefordert hat der Teilnehmer Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vor dem ersten Besuch vorzuzeigen bzw per Mail einen Nachweis an das Hundezentrum Emsland zu übermitteln.

Veranstalter und Ausbilder sind für ausbleibende Erfolge bei der Erziehung der Hunde nicht haftbar zu machen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten und entsprechend aktiv mitzuwirken. Wird den Anweisungen des Trainers wiederholt nicht Folge geleistet, behält sich das Hundezentrum Emsland vor, den Teilnehmer von der laufenden Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss kann mündlich erfolgen. Eine Rückvergütung der Gebühr erfolgt nicht.

Der Veranstalter oder durchführende Dozent ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander oder gegenüber Menschen, auf ausreichende Sicherung zu bestehen (Maulkorb, Abstand etc.).

Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet, über chronische Erkrankungen, Läufigkeit, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Beginn der Veranstaltung zu informieren. Es werden im Umgang mit dem Hund keine Würge- und Stachelhalsbänder oder sonstige Hilfsmittel, die eine nicht artgerechte Haltung des Tieres darstellen bzw. tierschutzrelevant sind, akzeptiert. Innerhalb von Räumlichkeiten und bei der Nutzung des Außengeländes verpflichtet sich der Teilnehmer zur gegenseitigen Rücksichtnahme und umsichtiges Handeln, z.B. Hund anleinen, Distanz zu anderen Hunden wahren etc.

Der Hundehalter (Teilnehmer) haftet für alle von ihm und seinem Hund während der Seminarveranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie für Schäden, die dem Veranstalter oder einem Dritten sowie deren Sachen durch falsche Angaben des Teilnehmers entstehen. Dies gilt auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung des Veranstalters ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Dies gilt insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung der Übungen durch den Teilnehmer (insbesondere ohne Beisein von Ausbildern) entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen.

Begleitpersonen sind vom Teilnehmenden vor der jeweiligen Teilnahme ausdrücklich über die Haftungsregeln, sowie diese AGB zu belehren. Für jegliche Schäden, die ein Teilnehmer dadurch verursacht, dass er die Anweisungen des Veranstalters missachtet oder eine Bestimmung dieser AGB verletzt, haftet ausschließlich der Teilnehmer.

§9 Sonstiges

Private Ton und Bildaufnahmen der Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Generell ist die Veröffentlichung von privaten Bild- und Tonaufnahmen auf externen Web-Sites nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann jedoch auf Anfrage schriftlich die Genehmigung durch das Hundezentrum Emsland erfolgen.

Besondere Maßnahmen aufgrund von Erfordernissen, die durch höhere Gewalt oder besondere Situationen mit allgemeinen Auswirkungen (z.B. eine Pandemie wie CoVid) entstehen, werden durch den Veranstalter so wenig störend wie möglich organisiert. Solche besonderen Maßnahmen sind dann im Rahmen der Möglichkeiten die beste Variante unter Berücksichtigung von gesetzlichen/staatlichen oder anderen relevanten Vorgaben und den Notwendigkeiten aus der Veranstaltung. Der Teilnehmer akzeptiert solche notwendigen Anpassungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleiben diese AGB als solche wirksam. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden ist oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt dieses Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

§10 Datenschutz

Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen. Wir erheben, verwalten und nutzen Ihre Daten ausschließlich gemäß den Anforderungen des BDSG und der DSGVO. Das heißt:

Wir sammeln immer nur die notwendigen Daten, um Ihre Aufträge zu erfüllen und Sie gut beraten zu können. Wir erheben dabei keinerlei "sensible" Daten, für die besondere gesetzliche Vorschriften gelten.

Wir verwenden die Daten nicht für andere Zwecke und geben die Daten nicht an andere Personen weiter.

Wir speichern die Daten nicht auf Servern außerhalb der EU und löschen sie, sobald dies rechtlich zulässig ist bzw. wir diese nicht mehr benötigen.

Sie können Ihre persönlichen Daten bei uns kontrollieren, korrigieren oder auch die Löschung der Daten beantragen. Eine nähere Beschreibung unserer Verarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite oder direkt bei uns. Sollten Sie Fragen dazu haben, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.